Wolfgang Freese
Neustäder Str. 5
16816 NeuruppinLandrat Christian Gilde
Virchowstr. 14
16816 NeuruppinOffener Brief
Sehr geehrter Herr Landrat Gilde,
der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.2. einen Beschluss gefasst, der die Elternbeiträge zur Schülerbeförderung für die letzten vier Jahre um die Hälfte reduziert. Sie kündigten im Vorfeld der Abstimmung an, im Falle er eine Mehrheit findet, diesen "Halbierungsbeschluss" zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden.Ich bitte Sie Ihren Spielraum bei der Bewertung dieses Beschlusses im Sinne der Eltern auszuschöpfen.
Dafür sprechen mehrere Gründe. Der Kreistagsbeschluss wird getragen von einer beeindruckenden Mehrheit der Bevölkerung, die sich nicht nur während der Unterschriftensammlung zur Volksinitiative "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar" ausgedrückt hatte. Diese Initiative zeigte Beispiel gebend, wie politische Willensbildung auf demokratische Weise zum Erfolg geführt werden kann. Auch wenn Sie in der Sache seinerzeit eine andere Position vertreten hatten, bin ich sicher, Sie teilen die Einschätzung, dass diese Initiative einen wichtigen Beitrag darstellt, das Bewusstsein für demokratische Spielregeln zu entwickeln und zu festigen.
Viele Eltern fühlen sich mit dem Erfolg ihrer Aktionen, die Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes angestoßen zu haben, in Ihrem Engagement bestätigt. Ich verrate kein Geheimnis, dass viele der Eltern anfangs sehr pessimistisch und politikverdrossen waren, jedoch ihre Meinung revidierten und Zuversicht schöpften, was die Möglichkeit politischer Veränderungen in dieser demokratischen Gesellschaft betrifft.
Natürlich haben Sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses zu prüfen. Nur: Nach einer ähnlichen Abstimmung im Juni, nach mehrmaliger ausführlicher Beratung in den Ausschüssen für Bildung bzw. Finanzen und der eindeutigen Zustimmung in diesen Fachausschüssen erscheint das vermeintliche Totschlagargument, der Beschluss sei nicht rechtmäßig - drei Minuten vor der entscheidenden Abstimmung in die Diskussion geworfen - sehr hilflos.
Manchmal ist es nötig, über den eigenen Schatten zu springen: Hätte eine überwältigende Mehrheit des Kreistages nicht über fünf Jahre konsequent ihre Möglichkeiten ausgeschöpft und eventuell sogar überschritten, wäre das Schulgesetzt heute noch nicht geändert!
Mit dem Schritt entgegen Ihrer eigenen Position im Namen des Landkreises gegen die von oben verordneten Elternbeiträge zu Gericht zu ziehen, sind Sie bereits einmal über Ihren Schatten gesprungen.
Ich möchte Ihnen nun mit diesem Brief Mut machen und an Sie appellieren, Ihren Spielraum auszuschöpfen und den mehrheitlich gefassten Beschluss des Parlamentes umzusetzen, um das Thema Busgeld damit in der öffentlichen Diskussion ad acta zu legen.
Den engagierten Eltern und der Demokratie in unserem Landkreis würden sie damit großen Respekt erweisen.
Mit zuversichtlichen demokratischen Grüßen
W. Freese
Das Verwaltungsgericht hat heute am 02.03.2009 die Klage des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gegen das Innenministerium des Landes Brandenburg abgelehnt. Die Urteilsbegründung war nicht besonders ergiebig, da sie sich nur auf schon bekannte Rechtsurteile bezog. So wurde festgestellt, daß das Innenministerium den gesetzlichen Ermessungsrahmen zur Erhebung von Beförderungsgeldern eingehalten und geltendes Recht nicht verletzt hat.Verfassungsrechtliche Bedenken sieht das Gericht im Fall des Selbstbestimmungsrechtes der Kreise, da dort eingeriffen wurde. Da die Schülerbeförderung nur ein Randbereich des kommunalen Selbstverwaltung ist, bestehen hier noch Bedenken eine Rolle, die aber nicht den Schwerpunkt des Urteils bildeten.
Für die betroffenen Eltern von Fahrschülern bedeutet dies, daß sie die geforderten Beiträge bezahlen müssen, aber immer noch die Möglichkeit in ihrem Einzelfall haben, dagegen zu klagen. Hierbei muß nun jeder Betroffene selbst abwägen, ob sich eine Klage für ihn noch lohnt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde in der mündlichen Begründung nicht angesprochen. Das schriftliche Urteil liegt demnächst vor.
Da der Kreis Ostprignitz Ruppin in seiner letzten Sitzung am 26.02.2009 eine rückwirkende Satzung - mit der Halbierung der Kosten - für den betroffenen Zeitraum für die Schuljahre 2004/2005 bis 2007/2008 beschlossen hat, bleibt abzuwarten wie es nun in dieser Angelegenheit weitergeht. Die rückwirkende Satzüngsänderung durch den Kreistag ist nun das Trostpflaster für die betroffenen Eltern und Schüler, endlich einen Schlußstrich zur Schülerbeförderung zu ziehen.
An der heutigen Gerichtsverhandlung haben die Kreistagsabgeordneten Raph Bormann und Friedemann Göhler sowie die Pressesprecherin des Aktionsbündnisses Charis Riemer, und von Seiten der Kreisverwaltung Frau Somschor, Frau Wittmoser-Steinfruth und Frau Krautz teilgenommen.
Charis Riemer
Pressesprecherin
Charis Riemer, Sprecherin des Aktionsbündnisses für eine kostenfreie Schülerbeförderung, Ralph Bormann, Kreisausschußvorsitzender im Kreistag Ostprignitz-Ruppin, und Friedemann Göhler, Kreistagsmitglied, waren heute beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in Potsdam bei der o.a. Angelegenheit mit anwesend. Das Verfassungsbericht hat die Beschwerde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zurückgewiesen. Die Entscheidung (VfGBg30/07) wird in diesen Tagen ausgefertigt und kann sodann unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de abgerufen werden.
Das ist für die betroffenen Eltern und Schüler ein harter Schlag. Der Landkreis wird nun rückwirkend für die Schuljahre 2004/2005 bis 2006/2007 die Buskosten einfordern. Dennoch hat jeder Betroffene die Möglichkeit, Klage gegen den Kostenbescheid beim Verwaltungsgericht mit einer persönlichen und sachlichen Begründung einzureichen.
Charis Riemer
Pressesprecherin
Sehr zu loben ist der Vorsatz des Landrates mit dem Schuldenabbau zu beginnen, wenn auch erst in 3 Jahren. Aber es stellt sich nun klar heraus, was das Aktionsbündnis für eine kostenfreie Schülerbeförderung schon immer wusste und sagte: Die Eltern der Schüler auf dem Lande, die nach der Schließung vieler Schule auf Bus- und Bahnverbindungen angewiesen sind, sollen und sollten rund 400 000,- EUR/Jahr zum Schuldenabbau beisteuern. Es geht hierbei einfach darum, jeden Euro zusammen zu kratzen, um den Zinsdruck, den die 45 mio EUR verursachen, zu lockern. Das Aktionsbündnis verlangt aber, dass die Abtragung der Schulden des Kreises nicht auf dem Rücken einer Minderheit erfolgt, da sie nicht der Verursacher ist. Wer die "Schulpflicht im Schulgesetz fordert", muß auch die daraus folgenden Aufgaben und Voraussetzungen erfüllen. Als Voraussetzung sind da bekanntlich zu nennen: Vorhaltung von Schulgebäude und Personal, Lernmittelbereitstellung, und natürlich, die Schüler in die Schulen zu bringen. Der Wohnort spielt dabei keine Rolle, dabei ist das Gleichheitsprinzip anzuwenden. Wir sehen das Land nach wie vor in seiner Pflicht, diese Aufgaben nicht auf dem Rücken einer Minderheit auszubaden. Wenn, dann haben der Kreis und bzw. das Land in seiner Gesamtheit die Kosten zu tragen. Aus diesem Grunde wird sich der Kreistag in Absprache mit dem Aktionsbündnis mit diesem Thema weiter befassen müssen.
Charis Riemer
Pressesprecherin
Der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat am Donnerstag eine neue Schülerbeförderungssatzung beschlossen. In dieser ist keine Schüler- oder Elternbeteiligung mehr enthalten. Ausnahmen sind Schüler, die ein Ausbildungsentgelt erhalten. Das starke Engagement der Eltern und Kreistagsabgeordneten führte zu einem Resultat, was vorher keiner wahrhaben wollte. Warum mussten die Eltern und Kreistagsabgeordneten so sehr kämpfen? Auch die jahrelangen Argumentationen und Auseinandersetzungen mit dem Brandenburgischen Innenministerium konnten sie nicht daran hindern weiterzumachen. So wurde im Anhörungsverfahren der Volksinitiative für eine kostenfreie Schülerbeförderung durch den Parlamentarischen Dienst des Landtages in Potsdam klar und eindeutig festgestellt, dass
es keine Festlegung und Regelung zur Erhebung von Entgelten gab, da es den Kreisen und kreisfreien Städten überlassen blieb, was sie unter einer angemessenen Kostenbeteiligung verstehen und wie sie dementsprechend die Vorgabe in ihrer Satzung umsetzen. Auf die Vorgabe weitergehender Kriterien oder Standards für die Durchführung der Schülerbeförderung hatte der Gesetzgeber ausdrücklich verzichtet.Diese Aussage könnte für die rückwirkenden Bescheide, die derzeit für das Schuljahr 2004/2005 versendet werden, bedeuten, dass die von den Kreistagsabgeordneten wiederholten abgelehnten Satzungen, die durch das Brandenburgischen Innenministerium erlassen wurden, nichtig sein könnten. Denn die Kreistagsabgeordneten haben in ihrer vom 15.1.2004 beschlossenen Satzung keine Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten vorgesehen. Somit entsprach diese Satzung - auch ohne Beteiligung - , der vom Parlamentarischen Dienst festgestellten Möglichkeiten, dass es auch eine0-Angemessenheitgeben kann. Könnte sich daraus ergeben, dass dierückwirkenden Schülerbeförderungsbescheidenichtig sind und zurückgenommen werden müssen, bzw. die Eltern, die schon bezahlt haben, ihr Geld zurück erhalten? Diese Frage müssen die Kreistagsabgeordneten nun Herrn Gilde stellen, ob denn das Innenministerium nun berechtigt war, überhaupt eine Satzung zu erlassen? Einige offene Fragen sind noch zu klären, aber das Ziel der Elterninitiative ist in Zusammenarbeit mit den Kreistagsabgeordneten erreicht worden.Charis Riemer
Pressesprecherin
Der Hauptausschuss des Landtages hat dem Anliegen der Volksinitiative "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar" ohne Gegenstimme zugestimmt. Dieses Votum bedeutet eine Empfehlung an den Landtag, die Volksinitiative anzunehmen. Der Abstimmung im Hauptausschuss ging eine breite Diskussion voraus, an der u.a. Städte- und Gemeindebund, Landkreistag, Landeselternrat, Landesschülerrat, Landesjugendring und VBB teilnahmen. Der Landeselternrat verdeutlichte mit Nachdruck die Argumente des Aktionsbündnisses. Der Landesschülersprecher stellte aus seiner Sicht noch einmal die positive Einschätzung der Volksinitiative dar.
Die Geschichte dieser Volksinitiative stellt für die Initiatoren beispielhaft dar, dass Bürgerwille auf demokratischem Weg durchsetzbar ist. Das Aktionsbündnis ist eine Initiative von betroffenen Eltern und Kreistagsabgeordneten des Landreises Ostprignitz-Ruppin, die während des gesamten Prozesses eng zusammenarbeiteten und sich landesweit vernetzten.
Die Vertreter des Aktionsbündnisses erwarten nun eine zügige Umsetzung der Gesetzesänderung, so dass mit Beginn des neuen Schuljahres die Landkreise und kreisfreien Städte Satzungen ohne Elternbeteiligung beschließen können.
Charis Riemer
Pressesprecherin
- Die Einigung der Koalitionsparteien SPD und CDU ist ohne Frage ein kaum zu unterschätzender Erfolg für das in Neuruppin aus der Taufe gehobene Aktionsbündnis "Kostenfreie Schülerbeförderung". Ohne den Druck des Bündnisses hätte sich nichts geändert.
- Das Ziel der Volksinitiative "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar" scheint fast erreicht zu sein. Die Kreise werden nach den Aussagen der Koalitionsparteien in die Lage versetzt, selbst entscheiden zu können, ob sie den Eltern, deren Kinder auf den Schulbus angewiesen sind, ein Zwangsgeld auferlegen oder nicht. Das Ziel der Initiative ist endgültig erreicht, wenn das Schulgesetz geändert ist.
- Die Koalition plant nun zusätzlich zu der Forderung der Volksinitiative 4 Millionen Euro mehr für die Schülerbeförderung für 2009 bereit zustellen. Keine Aussage jedoch machten die Koalitionäre über den Zuschuss zur Schülerbeförderung nach 2009!
- Offen bleibt in dem Kompromisspapier auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung, d.h. ab wann die Eltern vom Zwangsgeld befreit werden können. Das Aktionsbündnis fordert die Koalition auf, eine Regelung zu verabschieden, die die Kostenbefreiung der Eltern ab dem neuen Schuljahr ermöglicht.
- Letztlich stellt die Geschichte der Volksinitiative ein Lehrstück in Sachen Demokratie dar.
Charis Riemer, Wolfgang Freese
Maßnahmepaket "Familie, Bildung und Mobilität"
Beschluss des Koalitionsausschusses von SPD und CDU, Potsdam, 14. März 2008
...
Die Koalitionspartner vereinbaren vor diesem Hintergrund die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
- Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es notwendig ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die Schülerbeförderung zu novellieren. Die Koalitionsfraktionen werden deshalb die im Landtag zur Beratung vorliegende Volksinitiative anerkennen. Damit wird für die Kreise und kreisfreien Städte die Pflicht entfallen, Elternbeiträge zur Schülerbeförderung zu erheben. Zusätzlich soll das Schulgesetz - für den Fall dass Gebühren erhoben werden - um eine pflichtige Sozialstaffellung ergänzt werden. Das Land stellt den Kreisen Geld nach Maßgabe des Haushaltes zur Verfügung. Für 2009 sind 4 Millionen Euro vorgesehen. Auf diesem Weg werden gering verdienende Familien entlastet.
...
Das "Aktionsbündnis für eine kostenfreie Schülerbeförderung" lädt alle Interessierten (abweichend vom sonstigen zweiwöchigen Rhythmus) für die kommende Woche, diesmal zu Donnerstag, den 13.3.2008, um 19:00 Uhr in den Museumshof in der Fischbänkenstraße 4 nach Neuruppin ein.
Darüber hinaus ist der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Günther Baaske eingeladen, der sein Kommen bereits zugesichert hat.
Thema des Treffens wird die weitere Verfahrensweise mit der erfolgreichen Volksinitiative sein. Ziel ist, dass der Zwang zur Elternbeteiligung schnellstmöglich - spätestens zum neuen Schuljahr - klar und unmissverständlich aufgehoben wird.
Der Landesvorstand der Brandenburgischen SPD hatte beschlossen, den Inhalt der Volksinitiative ohne ein Volksbegehren umzusetzen. In diesem Beschluss vom 23.2.08 heißt es:
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass es notwendig ist, die rechtlichen Voraussetzungen für die Schülerbeförderung zu ändern. Für die Kreise und kreisfreien Städte soll die Pflicht entfallen, Elternbeiträge zur Schülerbeförderung zu erheben. Das Land wird diese Kreise und kreisfreie Städte finanziell unterstützen.Charis Riemer, Wolfgang Freese
Die Erhebung eines Elternbeitrages für die Schülerbeförderung ist offensichtlich Auslaufmodell in Deutschland.
Nachdem ohnehin lange nicht alle Bundesländer dieses Zwangsgeld erhoben hatten, strich Schleswig-Holstein aufgrund massiver Elternproteste am 31. Januar nach nicht einmal einem Jahr die umstrittene Regel wieder aus dem Schulgesetz. Eine Reihe von Landkreisen bzw. Gemeinden erstatten den Eltern sogar ihre in der Zeit des Gesetzes bezahlten Elternbeiträge zurück.
Wie der jüngste Beschluss des Landesvorstandes der Brandenburgischen SPD vom Wochenende zeigt, hat man nun auch bei uns diesen Trend erkannt und sieht die Streichung der umstrittenen Regelung in Brandenburg als überfällig an.
Gelingt es der SPD wirklich, diese Erkenntnis in konkretes Gesetzeshandeln umzusetzen, verdient Herr Baaske und seine Fraktion ohne Frage Lob. Es ist klug, ungeachtet von Parteieninteressen und gegen die Proteste auch eigener Landräte die Stimmung im Land aufzugreifen, und - wie in Schleswig-Holstein getan und von über 26000 Menschen in Brandenburg gefordert - die Entscheidung über die Erhebung einer Elternbeteiligung an die Kreise zu übertragen. Schafft es die SPD-Fraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner, dies zum neuen Schuljahr in Gesetzesform zu gießen, wäre das Ziel der Volksinitiative schon vor einem Volksbegehren erreicht. Eine Entscheidung des Aktionsbündnisses hierzu steht allerdings noch aus!
Nicht zu unterschätzender Nebeneffekt:
Die Erkenntnis, mit direkter Demokratie also mit Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheiden kann man auf zutiefst demokratischem Weg mehrheitsfähige Interessen durchsetzen. Stammtischparolen wie %#34;Die da oben machen ja doch was sie wollen." könnte man Lügen strafen, getreu dem Motto von Willy BrandtMehr Demokratie wagen.Charis Riemer, Wolfgang Freese
Es scheint vollbracht zu sein. Die Landtagsfraktion der SPD hat das Anliegen der Volksinitiative "Kostenlose Schülerbeförderung ist machbar" zu ihrem gemacht: Das Ziel war, dass die Landkreise in die Lage versetzt werden, über eine Befreiung von der Elternbeteiligung an den Schülerfahrtkosten selbst zu entscheiden indem die erst 2003 festgeschriebene Zwangverordnung der Elternbeteiligung wieder aus dem Schulgesetz streichen gestrichen wird.
- Wir gehen davon aus, dass auch der Koalitionspartner CDU sich einem solchen Vorstoß im Wahljahr 2008 nicht widersetzen kann.
- Aber wir sind auch skeptisch. Wenn eine Gesetzesänderung käme, in der zum Beispiel festgeschrieben würde, dass eine Befreiung der Elternbeteiligung nur solchen Kreisen zugestanden wird, die einen ausgeglichenen Haushalt haben, hat das Innenministerium nach wie vor die Möglichkeit, per "Nichtgenehmigung des Haushaltes" die Daumenschraube anzusetzen, und alles wäre beim alten.
- Wir widersprechen entschieden dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Baaske der aussagt die Volksinitiative wäre damit obsolet. Wir wagen zu behaupten dass ohne diesen Akt der Direkten Demokratie, in dem 26000 Brandenburger WählerInnen ihren Willen bekundet haben, die SPD-Fraktion kaum diesen Schritt gemacht hätte und damit eingestanden hat, dass sie mit der Gesetzesänderung 2003 ein völlig falsches Signal gesetzt hat.
- Wir erwarten nunmehr gespannt den Gesetzesentwurf der SPD insbesondere hinsichtlich der angekündugten "sozialen Staffelung". Wir gehen aber davon aus, dass diese Staffelung keinen Einfluss auf die ablehnende Haltung der Kommunalparlamente haben wird, sondern die meisten Kreise die Gelegenheit nutzen die Zwangselternbeiträge abzuschaffen - insbesondere angesichts der anstehenden Kommunalwahl.
Am Mittwoch, dem 12.12.2007 um 16.00 Uhr werden die Initiatorinnen und Initiatoren dem Landtagspräsidenten Unterschriften für die Volksinitiative "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar" übergeben, die seit dem 1. Juni 2007 gesammelt wurden. Das Aktionsbündnis verbindet die optisch wirksame Übergabeaktion mit einer Pressekonferenz, zu der alle interessierten Medien eingeladen sind.
Ziel der Volksinitiative ist die Verabschiedung eines Gesetzes zur Veränderung des § 112 Brandenburgisches Schulgesetz. Erst die Neufassung dieses Paragrafen versetzt die Landkreise und kreisfreien Städte in die Lage, eine Befreiung der Eltern von der Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung durchzusetzen. Die bisherige Regelung des 2003 geänderten § 112 verpflichtete die Träger der Schülerbeförderung Satzungen zu erlassen, die eine Elternbeteiligung einzuschließen haben. Die 26.275 im gesamten Land Brandenburg gesammelten Unterschriften belegen die breite Ablehnung dieser Regelung - bei weitem nicht nur von betroffenen Eltern. In viele Diskussionen im Zusammenhang mit dem Sammeln von Unterschriften war als Hauptargument der kostenfreie Zugang zu Bildung genannt worden. Dieser ist darüber hinaus in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, der Deutschland 1992 beigetreten ist.
Die bisherige Regelung stellt außerdem für viele Betroffene eine Ungleichbehandlung von Familien dar, deren Kinder auf den Schulbus angewiesen sind. Trotz zuweilen gestaffelter Beiträge sehen viele Menschen mit dieser Regelung die Gefahr einer Verschärfung sozialer Konflikte. Insbesondere Familien auf dem typischen Brandenburger Land sehen sich zunehmend diskriminiert. Mit dieser Einschätzung stehen sie allerdings nicht allein: Aktuell steht das Problem der Kostenbeteiligung von Eltern in Schleswig-Holstein, einem Land mit vergleichbaren Strukturen wie in Brandenburg, zur Debatte. Auch dort wehren sich Eltern massiv u.a. mit Hilfe einer Volksinitiative gegen diese Kostenbeteiligung. Der Unterschied zu Brandenburg allerdings ist, dass die Landesregierung bereits ein Einlenken signalisiert hat und die gesetzliche Regelung aus dem Schulgesetz streichen wird.
Die Initiatorinnen und Initiatoren der Volksinitiative in Brandenburg hoffen, dass 26.275 Unterschriften ein Umdenken der Landespolitik bewirken werden. Sie sind jedoch entschlossen die Änderung des §112 des Schulgesetzes mit allen Mitteln bis zum Erfolg durchzukämpfen.
Charis Riemer
Nach nur 5 Monaten Engagement der Eltern, Kreistagsabgeordneten und einigen Landtagsabgeordneten sind nun die 20 000 notwendigen Unterschriften der Volksinitiative "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar" erreicht. Bis zum 31.10.2007 sollten alle im Umlauf befindlichen Unterschriftenlisten dem Aktionsbündnis zugesandt werden. Der erste Schritt um eine Gesetzesänderung im Brandenburgischen Landtag durchzusetzen. Falls das Votum der Parlamentarier gegen eine Gesetzesänderung entscheiden wird, ist als nächster Schritt das Volksbegehren vorgesehen. Wir Eltern aus dem Land Brandenburg wollen erreichen, daß Familien, die auf dem Land wohnen, und denen die Schulen in den nahegelegenen Orten immer häufiger geschlossen werden, nicht noch mit zusätzlichen Kosten belastet werden, die durch das Schulbusgeld entstehen. Nun sind wir einen Schritt weiter um unser Anliegen den Parlamentariern nochmals vorzulegen. Unterstützung bekommen wir auch inzwischen aus anderen Bundesländern, die von dieser Problematik betroffen sind. Auch diese wollen sich nun wehren, da auch dort die vorhandenen Kosten immer mehr steigen.
Dank der regen Initiative von Eltern, Kreistagsabgeordneten des Landekreises Ostprignitz-Ruppin und weiterer Landtagsabgeordnete liegen nun 19 600 Unterschriften - von 20 000 notwendigen- aus dem gesamten Land Brandenburg dem "Aktionsbündnis kostenfreie Schülerbeförderung" für ihre Volkinitiative zur Änderung des Brandenburger Schulgesetzes vor. Wir bitten darum, dass alle noch im Umlauf befindlichen unterschriebenen Listen bis zum 31.10.2007 dem Aktionsbündnis an folgende Adresse zugesandt werden: Aktionsbündnis kostenfreie Schülerbeförderung, Postfach 1423, 16803 Neuruppin.
Dem Landtag in Potsdam kann das Aktionsbündnis somit noch in diesem Jahr die erforderlichen Unterschriften der Volksinitiative überreicht werden, sodaß das Thema "Schülerbeförderung und Schulgesetz" nochmals diskutiert werden muß. Das müsste dann auch der Ansatz für alle brandenburgischen Parlamentarier sein, das brandenburgische Schulgesetz - nach endlich 15 Jahren - an die UN-Kinderrechtskonvention (seit dem 5.4.1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten; Bekanntmachung am 10.7.1992 - BGBl. II S. 990) anzupassen. Hierbei ist besonders der Artikel 28 der UN-KRK zu beachten, der die "Unentgeltlichkeit des Schulbesuches" beinhaltet.
Zum gerichtlichen Verfahren der Auseinandersetzung Landkreis Ostprignitz-Ruppin gegen Innenministerium des Landes Brandenburg betreffend der Schülerbeförderungsatzung kann folgendes mitgeteilt werden: Derzeitig liegen keine richterlichen Beschlüsse oder Urteile zum laufenden Klageverfahren vor. Die rechtliche Überprüfung der verfassungsrechtlichen Bedenken der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ist ebenso noch nicht abgeschlossen worden.
Die Eltern bleiben aber weiterhin aktiv, sammeln Unterschriften, empfehlen Eltern und Eltervertretungen anderer Landkreise und Bundesländer sich gegen eine Erhebung von Schulbusgeld zu wehren, wo es möglich ist.
Wer noch Unterschriftenlisten zur Volksinitiative benötigt, kann diese unter www.kein-busgeld.de runterladen und ausdrucken. Nächstes Infotreffen der Eltern ist am 10.10.2007 bei PRO SANA, Am Schulplatz, in 16816 Neuruppin um 19 h.
Nur noch 3000 (1300 + eine kleine Sicherheitsspanne) Unterschriften benötigt das Aktionsbündnis kostenfreie Schülerbeförderung für ihre "Kostenfreie Schülerbeförderung ist machbar". Zur Zeit liegen 18700 Unterschriften vor. Unterschriftenlisten die das einzureichende Datum 31.8.2007 aufweisen, sind weiterhin gültig und können verwendet werden. Neue Listen können unter www.kein-busgeld.de ausgedruckt werden.
Die Vielzahl der Widersprüche im Kreis Ostprignitz-Ruppin deutet auf ein klares Votum der Eltern. Klagen sind nach Erhalt eines Widerspruchsbescheids innerhalb einer Frist von einem Monat beim Verwaltungsgericht Potsdam einzureichen. Einen Anwalt braucht man dafür nicht. Eltern, die Widerspruch eingelegt haben und gegen ihren Bescheid Klagen möchten, Hilfestellung oder Rat benötigen, sollen sich beim Aktionsbündnis per E-Mail oder unter der Rufnummer 033924/70597 melden. Das Aktionsbündnis ist bemüht mehrere Musterklagen beim Verwaltungsgericht zu beantragen. Laut Kenntnis des Aktionsbündnisses ist z.Zt. eine Klage gegen die Ersatzvornahme des Innenministeriums von Eltern eingereicht worden.
Für alle Eltern mit Kindern in der Bundesrepublik Deutschland ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK), in Kraft getreten am 5.4.1992, herausgegeben in einer Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Richtschnur zur Begründung von unentgeltlichem Schülertransport, Lernmittelfreiheit, Schulbuchfreiheit, Unentgeltlichkeit von Arbeitsmaterialien etc. Genaueres steht dazu im Artikel 28 (1) a und b dieser Kinderrechte. Seit 1992 hätte der Gesetzgeber und die Bildungsministerien der Länder das Recht umsetzen müssen. Bis jetzt ist nichts erfolgt. 15 Jahre wirtschaftete der Staat auf Kosten der Familien mit allen daraus sichtbaren Konsequenzen, wie das Steigen der Kinder- und Familienarmut, hohe Betreuungskosten im sozialen und psychosozialen Kreis der Familien, usw.
Das Aktionsbündnis ruft alle Bundesländer und Landkreise auf, dieses Kinderrecht endlich durchzusetzen, da ansonsten mit einer Klageflut von betroffenen Eltern, Elternverbänden und anderen Organisationen zu rechnen ist.
Charis Riemer
Pressesprecherin
In der letzten Schulausschusssitzung des Kreises wurde auf Anfragen von Eltern darauf hingewiesen, dass bei Problemen mit der Linienführung oder der An- und Abfahrtzeiten der Busse, sich betroffene Eltern oder Schüler bitte mit dem Schulverwaltungsamt in Verbindung setzen sollen.
Bei der Telefonaktion des Aktionsbündnisses wurde eine Vielzahl unterschiedlichster Einzelfälle geschildert, bei denen Eltern für ihre Kinder noch keinen Fahrausweis erhielten. Vieles konnte in der vergangenen Woche mit dem Schulverwaltungsamt geklärt werden, aber offene Fragen blieben. Eltern können sich ihre Bus/Bahn-Verbindung vom Wohnort zur Schule (Hin- und Rückfahrt) unter www.vbb-online.de, - Pendlerfahrpläne- ausdrucken lassen. Dieser Verbindungsnachweis enthält die Fahrzeiten und Fahrtdauer, der bei Klageeinreichung mit beizufügen ist, um die Belastung der Kinder zu dokumentieren. Klagen sind nach Erhalt eines Widerspruchsbescheids innerhalb einer Frist von einem Monat beim Verwaltungsgericht Potsdam einzureichen. Einen Anwalt braucht man dafür nicht. Eltern, die Widerspruch eingelegt haben und gegen ihren Bescheid Klagen möchten und Hilfestellung oder Rat benötigen, sollen sich beim Aktionsbündnis per E-Mail oder unter der Rufnummer 033924/70597 melden. Das Aktionsbündnis ist bemüht mehrere Musterklagen beim Verwaltungsgericht zu beantragen und einzureichen. Laut Kenntnis des Aktionsbündnisses ist zur Zeit eine Klage gegen die Ersatzvornahme von Eltern eingereicht worden.
Das Aktionsbündnis möchte nun den Endspurt der Unterschriften für die "Volksinitiative kostenfreie Schülerbeförderung" einleiten und benötigt noch ca. 5 000 Unterschriften von 20 000 notwendigen. Unterschriftenlisten können unter www.kein-busgeld.de runtergeladen werden.
Auffällig häufig melden sich immer mehr Eltern und auch Elternvertretungen aus anderen Bundesländern beim Aktionsbündnis, die dieselben Probleme mit der Schülerbeförderung haben. Sie ermuntern uns und informieren sich bei uns über den Ablauf unserer Aktionen. So formiert sich beispielsweise immer mehr Widerstand gegen die Zahlung von Schulbuchgeld in vielen Kreisen der Bundesrepublik, da dieses ständig erhöht und auch für Normalverdiener zu einer Belastung wird. Die angemahnte und rechtlich zustehende Lernmittelfreiheit und Schulbusgeldfreiheit laut UN-KRK (UN-Kinderrechtskonvention) und UN-Charta, werden unseren Kinder nicht gewährleistet, obwohl es anerkanntes und unterschriebenes Kinderrecht ist.
Das Aktionsbündnis kostenfreie Schülerbeförderung trifft sich wieder am 12.09.2007, 19 h bei Pro Sana in Neuruppin, am Schulplatz.
Charis Riemer
Pressesprecherin
Beim letzten Treffen des Aktionsbündnisses sind ca. 2000 Unterschriften von aktiven Eltern dem Bündnis überreicht worden. Nun liegen wir bei schon 6000 Unterschriften. Im Landkreis Prignitz wird intensiv gesammelt, da dort eine Erhöhung der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten bevorsteht, die die Eltern ablehnen. Im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein ist zeitgleich eine Volksinitiative mit den gleichen Argumenten, Inhalten und dem Ziel, eine Änderung des dortigen Schulgesetzes zu erreichen, gestartet. Wir, die betroffenen Eltern, kämpfen gegen die Ungleichbehandlung in immer mehr Regionen der Bundesrepublik.
Die Bescheide, die derzeit an die Eltern gehen, beunruhigen die Eltern sehr. Die Schulverwaltung muß nach Vorschrift arbeiten, d.h. diese an die Eltern senden, obwohl das Klageverfahren gegen die Ersatzvornahme noch nicht abgeschlossen ist. Ebenso läuft die Überprüfung der Verfassungskonformität. "Zahlen oder nicht zahlen?" lautet die meist gestellte Frage der Eltern. Wir empfehlen den Eltern, sofort Widerspruch innerhalb eines Monats - nach Eingang - mit persönlicher und sachlicher Begründung einzulegen. Parallel kann ein Antrag auf Erlaß gestellt werden, wenn sie ihrer Meinung nach berechtigte Gründe und Mängel haben. Jeder der Widerspruch einlegt, wird zu einer persönlichen Anhörung in das Schulverwaltungsamt eingeladen. Bei Verhinderung können Eltern schriftlich ihre Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgeben. Dort wird nochmals der Sachverhalt erörtert. Erst wenn hierauf eine schriftliche Antwort erfolgt, ist je nach Fall der Fahrkostenbeitrag - unter Vorbehalt - zu zahlen. Das Einlegen eines Widerspruches kostet den Eltern keinerlei Verwaltung- oder Gerichtsgebühren. Erst bei Einreichung einer Klage wird beim Verwaltungsgericht eine Bearbeitungsgebühr - abhängig vom Streitwert - vom Gericht erhoben. Einen Anwalt braucht man bei hierfür noch nicht. Erst wenn das Verfahren in die nächst höhere Instanz geht.
Beim letzten Informationsgespräch des Aktionsbündnisses stellten wir fest, dass sich die Schulleiter aus ihrer Verantwortung, betreffend der Anliegen und Anfragen der Eltern, in Bezug auf Busverkehr, Schulbeginn- und -endzeiten, heraushalten. "Damit haben wir nichts zu tun", hörten wir oft. Warum setzen sich die Eltern oder Schulelternsprecher, Schulleitern, Schulverwaltungsamt und dem Busverkehrs nicht zusammen? Immerhin sind es die Fahrschüler, die den ÖPNV zu über 80 % im Überlandverkehr im Kreisgebiet aufrechterhalten und nicht umgekehrt. Ohne die Fahrschüler wäre der ÖPNV auf dem Lande tot. Der Kreis könnte seine 100%-GmbH-Tochter, die ORP-BusGmbH, mit allen Mitarbeitern entlassen, auflösen, das Inventar veräußern, den städtischen Verkehr privatisieren und europaweit ausschreiben lassen. Wie viele Arbeitsplätze würden hier verloren gehen? Wir Eltern auf dem Lande sichern also die Arbeitsplätze der Busfahrer und die Erreichbarkeit für den Normalbürger auf dem Lande. Wie abhängig der Busverkehr von den Schülern ist, sieht man in den Ferien. Dann sind die Fahrten zu mehr als 80% reduziert - oder auch eingestellt. Schüler können mit ihren Schülerausweisen den Bus nicht mehr unentgeltlich benutzen, müssen den regulären Fahrpreis zahlen.
Kreistagsabgeordnete mehrerer Fraktionen werden die Eltern in der nächsten Kreistagssitzung am kommenden Donnerstag unterstützen. Sie werden einen Antrag einbringen, in dem der Landrat aufgefordert wird, die Schülerbeförderung im Schuljahr 2007/2008 für diejenigen Schüler sicherzustellen, die über noch keinen Fahrausweis verfügen. Das heißt, der Landrat wird die Transportpflicht einhalten - ev. mit Ersatzausweisen -, die Eltern die Schulpflicht.
Unterschriftenlisten des "Aktionsbündnisses kostenfreie Schülerbeförderung" zur Änderung des Schulgesetzes können weiterhin von der Seite Volksinitiative runtergeladen werden. Das Aktionsbündnis trifft sich am 18.07.2007, 19 h zum gemeinsamen Informationsaustausch bei Pro Sana am Schulplatz in Neuruppin.
Charis Riemer - Pressesprecherin
Geht man das "Brandenburgische Schulgesetz" durch und gelangt an den Abschnitt 2, so ist dieser mit "Finanzielle Förderung" überschrieben. In den folgenden Paragraphen, § 111 Lernmittelfreiheit, § 112 Schülerfahrkosten, § 113 Schulspeisung und § 114 Schulgeld ist dann von Förderung keine Rede mehr. Im Gegenteil: Bei genauer Betrachtung geht es hierbei nur um verdeckte zusätzliche Einnahmen für die Schulverwaltungen. So lesen wir die Begriffe wie: unabdingbar, Regelung durch Rechtsverordnung für aufzubringende Kosten (§111), angemessene Kostenbeteiligung durch Satzungsregelung (§112), oder angemessene Preise (§113), aber Schulgeld wird nicht erhoben (§114). Hier wird ein hoher Verwaltungsaufwand zugunsten der Schulverwaltung und zum Nachteil der Schüler und deren Eltern ver. Beim Gespräch im Bildungsministerium im März diesen Jahres, war die dortige Referatsleiterin über den Hinweis, was dort unter "finanzielle Förderung" fällt, so erstaunt, dass sie keine Antwort dazu geben konnte.
Bedeutet Förderung also, dass zukünftige 7 Klässler aus Netzeband und Frankendorf ins mind. 34 km entfernt Fehrbellin transportiert werden, damit dort die Schule erhalten bleibt, obwohl wohnortnah Neuruppin (17 km) über ein ausreichendes Schulangebot verfügt? Das Elternbündnis "Kostenfreie Schülerbeförderung" möchte alle Eltern dazu ermutigen, Widerspruch bei eingehenden Zahlungsaufforderungen einzulegen und diesen mit den vorliegenden sachlichen und persönlichen Nachteilen und Mängeln zu begründen. Vorteile werden sie niemals mehr erhalten, auch wenn das ein Verwaltungsgerichtsbeschluß in der Uckermark zur angemessenen Schülerbeteiligung meint festzustellen. Der verwaltungsrechtliche Kunstbegriff "Angemessenheit" ist dringend reformbedürftig und müsste abgeschafft werden. Ansonsten wird er nur noch zu Gunsten einer Partei - der Verwaltung - verwendet. Denn der haushaltspolitische Aspekt der Verwaltung steht anscheinend immer höher gegenüber dem privathaushaltlichen einer Familie, obwohl diese von einem großem Verarmungsrisiko - siehe Gesundheitsbericht des LK OPR 2006 -, ständigen Kostensteigerungen und Einkommensreduzierungen betroffen sind.
Das Aktionsbündnis ist den Kreistagsabgeordneten des Landkreises OPR sehr dankbar, dass sein Anliegen nicht von den Tagesordnungen der Kreisausschüsse und -tage verschwindet. Nur durch diese können wir die Aufmerksamkeit auf die politischen Ebenen weiter tragen, um Änderungen durchsetzen zu können. Das Aktionsbündnis trifft sich am 04.07.2007, 19 h zum gemeinsamen Informationsaustausch bei Pro Sana, Am Schulplatz, in Neuruppin.
Charis Riemer - Pressesprecherin
Die Internetseite www.kein-busgeld.de des "Aktionsbündnisses für kostenfreie Schülerbeförderung" hat seit ihrem Bestehen landesweit ein überraschend großes Interesse Brandenburger Eltern und durchweg positive Resonanz ausgelöst.
Dadurch ermutigt starten engagierte Eltern nun eine Volksinitiative zur Änderung des Schulgesetzes. Dies schreibt zurzeit im Paragraf 112 eine Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung zwingend fest. Ziel der Volksinitiative ist es, diesen Paragrafen so zu ändern, dass es den Landkreisen überhaupt erst möglich wird, über eine kostenfreie Schülerbeförderung zu beschließen. In einigen (berlinnahen) Landkreisen mit guten Bus- und Bahnverbindungen ist ein preiswertes Schülerticket vielleicht sogar günstiger weil es auch im Freizeitbereich genutzt werden kann. In den (berlinfernen) Landkreisen, in denen die Beweglichkeit durch öffentliche Verkehrsmittel ohnehin völlig eingeschränkt ist, ist eine Elternbeteiligung hingegen eine Zumutung!
Die Auftaktveranstaltung beginnt am Internationalen Kindertag, dem 1. Juni, um 14:00 Uhr auf dem Schulplatz in Neuruppin.
Insgesamt müssen 20.000 Unterschriften zusammenkommen, die auf den dazu vorbereiteten Unterschriftenlisten zu sammeln sind.
Diese Listen kann sich jeder (nebst einer ausführlichen Begründung) selbst von der genannten Internetadresse ausdrucken, um dann Unterschriften zu sammeln.
Die unterschriebenen Listen sollten dann möglichst umgehend an das "Aktionsbündnis für kostenfreie Schülerbeförderung" PF 1423 in 16803 Neuruppin gesandt werden.
Charis Riemer und Wolfgang Freese
Am Mittwochabend traf sich das "Aktionsbündnis kostenfreie Schülerbeförderung" in Neuruppin zum regelmäßigen Informationsaustausch.
Hierbei wurde festgelegt Anfang Juni eine Volksinitiative zu starten. Eltern und unterstützende reistagsabgeordnete des Landkreises Ostprignitz-Ruppin sind aufgefordert, aktiv mitzuwirken und Unterschriften zu sammeln. Landesverbände der Parteien und sonstige Vereine und Institutionen, die das Aktionsbündnis unterstützen möchten, wenden sich bitte an Frau Charis Riemer oder Herrn Reiner Göhler unter info@kein-busgeld.de. Der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung sah keine zwingende Elternbeteiligung vor und diesen Entwurf möchte die Volksinitiative als neue Gesetzesvorlage durchsetzen.
Unterschriftslisten und Informationshinweise sind unter der Internetseite www.kein-busgeld.de ab Anfang Juni abrufbar. Näheres wird in einer weiteren Presseerklärung bekannt gemacht. Weiterhin wird das Bündnis das Antragsverfahren für die Schülerfahrausweise für das Schuljahr 2006/2007 begleiten und informieren.
Nächster Informationsaustausch ist am 06.06.2007 um 19 Uhr in Neuruppin.
Charis Riemer - Pressesprecherin
Beim 7. Treffen des "Aktionsbündnis für kostenfreie Schülerbeförderung" am Mittwoch wurden weitere Aktionen und überregionale Aktivitäten besprochen und geplant. Als Gäste konnten wir Vertreter des Vereins für Haus & Grundstückeigentümer des Landkreises begrüßen. Herr Karbe, Vereinsvorsitzender, begrüßte die Aktivitäten des Aktionsbündnisses. Schwerpunkt der Diskussion bildete die Vorbereitung einer Volksinitiative für eine kostenfreie Schülerbeförderung im gesamten Land Brandenburg. Das Endziel besteht in der Änderung des § 112 des Schulgesetzes, wonach der jeweilige Landkreis darüber entscheidet. Dazu findet bereits am Mittwoch, den 16. Mai, um 19:00 Uhr ein gesondertes Treffen in den Räumen von "pro sana" am Neuruppin Schulplatz statt. Interessenten für die Vorbereitung der Volksinitiative sind herzlich willkommen.
Das nächste Treffen des Aktionsbündnisses findet am 23. Mai in den Räumen von "pro sana" statt. Bis dahin hoffen wir, dass die nächsten 1000 Aufkleber zur Verfügung stehen.
Weiterhin bitten wir alle Elternsprecher in den Schulen, die Eltern in den Schulen über die Schulbusproblematik zu informieren. Entsprechen Hinweise seitens des Aktionsbündnisses finden betroffene Eltern und Schüler unter www.kein-busgeld.de.
Reinhard Göhler - Pressesprecher
Drei Vertreter des "Aktionsbündnisses für kostenfreie Schülerbeforderung" waren am Donnerstag (28.3.07) zu einem Arbeite- und Beratungsgespräch im Bildungsministerium in Potsdam. Gesprächspartner waren Herr Fahlbusch, Abteilungsleiter für Schulrecht, und Frau Oehrling, Referatsleiterin und zuständig für die Schülerbeförderung. Es handelte sich um einen offenes und vertrauensvolles Gespräch.
Es wurde deutlich, dass der Regierungsentwurf des Bildungsministeriums aus dem Jahr 2003 zur Veränderung des Schulgesetzes im § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes keine Beteiligung der Eltern enthielt.
Erst eine "kommunale Initiative" führte bei den Abgeordneten der Regierungsparteien zur Aufnahme der Kostenbeteiligung der Eltern mit dem Ziel Entlastung der Kommunen.
Grundsätzlich stehe allen Eltern der Klageweg offen, so Herr Fahlbusch, die Benachteiligungen und Mängel einzuklagen.
Die Vertreter des Aktionsbündnisses teilten mit, dass die Verfassungskonformität des o.a. § 112 derzeit im Rahmen eines Klageverfahren des Landkreises Ostprignitz-Ruppin geprüft werden wird.
Herr Fahlbusch erläuterte die Verfahrensweise, dass nach wie vor die 20 Mio EUR aus dem Landeshaushalt, die ursprünglich für die Schülerbeförderung eingestellt waren, nun innerhalb der Schlüsselzuweisungen zur freien Verfügbarkeit - ohne Zweckbindung - an die Landkreise gingen. So erkläre sich die Bezeichnung "Entlastung der Kommunen".
Das Aktionsbündnis bewertet dieses Gespräch als sehr positiv. Jedoch wurde klar, dass das Gespräch mit Landtagsabgeordneten gesucht werden muss.
Charis Riemer - als Pressesprecherin
Beim Treffen des "Aktionsbündnisses kostenfreie Schülerbeförderung" am Mittwoch mit ca. 40 Teilnehmern wurden weitere Aktionen und überregionale Aktivitäten geplant. Die ersten hundert Aufkleber zur Werbung für eine kostenfreie Schülerbeförderung sind gedruckt und bereits verteilt worden.
Die Anwesenden wurden darauf aufmerksam gemacht, dass nach Auffassung des Bündnisses ein Ausfüllen des "Antrages zur Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das Schuljahr 2007/2008", zu einer Zustimmung des Busgeldes führt.
Hierbei ist auf das sogenannte "Kleingedruckte" zu achten, denn der Hinweis auf die gültige Fassung der Schülerbeförderungssatzung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, bewirkt beim Ausfüllen des Formulars die rechtliche Zustimmung! Das wollen aber die Eltern so nicht hinnehmen, da noch das Klageverfahren des Kreises gegen dieses Satzung läuft und nichts entschieden ist. Das Aktionsbündnis hat ein Mitteilungsformular für die betroffenen Eltern und Schüler erarbeitet, das alle wichtigen Angaben für die Beförderung für das Schuljahr 2007/2008 enthält - ohne der Satzung zuzustimmen. Dieses Formular und einem Hinweis dazu kann ab sofort beim Aktionsbündnis unter www.kein-busgeld.de abgerufen und an die Schulverwaltung gesandt werden.
Es braucht also niemand zu befürchten, seine Kinder könnten im neuen Schuljahr nicht zur Schule kommen.
Besonders die Eltern von ABC-Schützen möchte das Bündnis ansprechen. Diese werden, wenn nicht ältere Geschwisterkinder das sind, nicht über die Schülerbeförderung und die Problematik der Schulen informiert.
Alle Elternsprecher der Schulen werden gebeten, die Eltern über die Schulbusangelegenheit zu informieren.
Charis Riemer - als Pressesprecherin
Das "Aktionsbündnis für kostenfreie Schülerbeförderung" hat mit Schreiben vom 5.3.2007 den Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes zu einem Gespräch in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin eingeladen.
Thema des Gespräches wird der Austausch der Positionen zur Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten, wie sie im § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes festgeschrieben ist.
Mittlerweile äußern sich sogar landesweit Elternsprecher solidarisch mit den Eltern und den Kreistagsabgeordneten in OPR, die sich seit 2003 vehement gegen eine Elternbeteiligung wehren. Sie alle sehen den § 112 als eigentliches Grundübel des so genannten Busgeldstreites an.
So wird an den Minister die Forderung eindeutig ergehen, den § 112 zu revidieren und die bis 2003 geltende Fassung wiederherzustellen, genau wie seinerzeit während der Debatte zur Schulgesetznovellierung in einer Petition des Kreistages OPR formuliert.
Sehr geehrter Herr Minister Rupprecht,
der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weigert sich seit 2003 eine Schülerbeförderungssatzung zu beschließen, die die Elternbeteiligung an den Beförderungskosten festschreibt. Nun ist durch das Innenministerium eine Schülerbeförderungssatzung per Ersatzvornahme durch das Innenministerium angeordnet worden.
Am 14.2.2007 gründete sich in Neuruppin das "Aktionsbündnis für eine kostenfreie Schülerbeförderung". An der Veranstaltung nahmen über 30 betroffene Eltern, Elternsprecher, Mitglieder des Kreiselterrates und Kreistagsabgeordnete des Landkreises Ostprignitz-Ruppin teil. Das Bündnis versteht sich als Plattform für Eltern von Fahrschülerinnen und -schülern sowie volljährigen Betroffenen. Sie alle begrüßen die Weigerung des Kreistages ausdrücklich!
Wir sind der Meinung, dass diese Angelegenheit weniger in das Ressort des Innenministeriums fällt, als vielmehr dem Bildungsministerium zuzuordnen ist. Ziel des Aktionsbündnisses ist es, eine Änderung des Schulgesetzes zu erreichen, da die Schülerbeförderung zur Grundversorgung im Brandenburgtypischen ländlichen Raum gehört.
In allen anderen Landkreisen ist Busgeld scheinbar zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Wir sehen darin eine Diskriminierung gegenüber den Familien, die am Schulstandort wohnen. Den Schülerinnen und Schülern wird auf Grund von Schulschließungen ein immer längerer Schulweg zugemutet und die Eltern werden durch ein "Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Leistungen" zur Kostenbeteiligung an der Schülerbeförderung herangezogen. Dies widerspricht unserer Auffassung nach eklatant der Bedeutung, die Bildung in unserem Land haben muss.
Das Aktionsbündnis für kostenlose Schülerbeförderung ist der Auffassung, dass der § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle Kinder und Jugendliche geändert werden muss.
Sehr geehrter Herr Minister, wir laden Sie hiermit zu einem Gespräch zu diesem Problem mit Elternvertreterinnen und -vertretern, vom Busgeld Betroffenen und Kreistagsabgeordneten in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ein. Wir sind sicher in Ihnen einen kompetenten Gesprächspartner zu haben mit einem offenen Ohr für engagierte Menschen vor Ort und deren Sorgen.
Wir bitten sie um einen möglichst zeitnahen Terminvorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Am 28.2.2007 trafen sich zum zweiten Mal Eltern des Aktionsbündnisses für kostenfreie Schülerbeförderung.
Das Interesse daran war noch größer als bei der Gründungsveranstaltung.
Es gab konkrete Informationen zu den zu erwartenden Zahlungsaufforderungen entsprechend der vom Innenministerium angeordneten Ersatzvornahme. Erstaunlich war die Entschlossenheit der Eltern, sich den Zahlungsaufforderungen per Widerspruch zu widersetzen.
Als wichtige Hilfe wurde dabei das Internet-Angebot der auf der Homepage www.kein-busgeld.de des Aktionsbündnisses angebotenen Widerspruchsformulare gewertet.
Breiten Raum nahm die Sammlung von Ideen ein, sehr bald mit phantasievollen Aktionen auf die nicht hinzunehmende Situation der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten hinzuweisen.
Als Hauptziel wurde immer wieder die Änderung des § 112 des Schulgesetzes benannt.
Angeregt wurde eine breit zu streuende Elterninformation die alle Betroffenen erreichen soll. Ziel dabei sei es, dass alle Familien, deren Kinder auf den Schulbus angewiesen sind, ihr Recht kennen, Widerspruch gegen Zahlungsaufforderungen einlegen zu können, ohne Nachteile oder Kosten zu haben.
Mittlerweile ist ein solcher Rundbrief auf der Homepage abrufbar. Und dieser soll, so der Wunsch der Eltern, heruntergeladen und weitergereicht werden.
Die Elterninitiative "Aktionsbündnis für kostenfreie Schülerbeförderung" trifft sich am Mittwoch, dem 28.2.2007, um 19 Uhr wieder in den Räumen von "pro sana" am Neuruppiner Schulplatz.
Nachdem nun das Innenministerium versucht ernst zu machen, indem es per Ersatzvornahme eine in OPR nicht gewollte Elternbeteiligung erzwingen will, gilt es die nächsten Schritte der Eltern zu beraten. Es wird vor allem erste Tipps geben, wie sich die Eltern verhalten sollten, wenn sie in Kürze die ersten Zahlungsaufforderungen bekommen.
Neben weiteren Aktionen wird ein Thema die landesweite Vernetzung mit betroffenen Eltern aus anderen Landkreisen sein. Die ersten Sympathiebekundungen sind bereits bei uns eingegangen. In einigen Landkreisen regt sich nun ebenfalls Widerstand, zumal einige Kreise bereits die ersten Erhöhungen der Elternbeiträge beschlossen haben.
Interessenten können sich über den Wortlaut der Satzung des Innenministeriums unter www.kein-busgeld.de informieren. Insbesondere wird die Rückwirkung der Elternbeiträge dabei von Interesse sein.
Das "Aktionsbündnis für kostenfreie Schülerbeförderung" hat sich am 14. Februar 2007 in Neuruppin gebildet. Ca. 30 betroffene Eltern, Kreistagsabgeordete und Elternsprecher aus allen Regionen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin nahmen an der Auftaktveranstaltung teil.
Das Aktionsbündnis versteht sich als Plattform für Eltern von Fahrschülern und volljährigen Schülerinnen und Schüler, welche vom Busgeld betroffen sind.
Das Aktionsbündnis unterstützt ausdrücklich die Ablehnung des Busgeldes durch den Kreistag.
Im Vorfeld der drohenden Ersatzvornahme, angeordnet durch das Innenministerium des Landes Brandenburg zur Einsetzung der Schülerbeförderungssatzung, will das Aktionsbündnis den Betroffenen Unterstützung anbieten. Erste Informationen können auf der Homepage www.kein-busgeld.de ab sofort abgerufen werden. Die Webseite befindet sich im Aufbau. Neben Informationen wird diese auch rechtliche Hinweise beinhalten. Nächste Aktionen werden auf der Homepage angekündigt.
N.Strauß, C.Riemer, D.Fiala, R.Fellenberg
Nachtrag: aufgrund des Einwands von Herrn Wolfgang Friebel, Geschäftsführer der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH (ORP), wurde die Bezeichnung "kostenfreien Schülertransport" geändert in das korrekte "kostenfreie Schülerbeförderung"
Bitte den Rundbrief hier herunterladen, ausdrucken und verteilen!
An alle Eltern, an alle Schülerinnen und Schüler, die auf den Schulbus angewiesen sind!
An alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ostprignitz-Ruppin!
Kein Busgeld in OPR - Widerspruch einlegen
In Kürze werden die ersten Zahlungsaufforderungen an alle ergehen, deren Kinder auf Schulbusse angewiesen sind. Und das trotz der neunfachen Weigerung des Kreistages OPR, das vom Land geforderte Zwangsschulbusgeld abzunicken.
Die Zahlungsbescheide sind nicht gerechtfertigt!
Die Ungleichbehandlung von Familien, deren Kinder auf den Schulbus angewiesen sind, ist nicht hinzunehmen. Warum werden Familien auf dem Lande nach den Schulschließungen mit Zwangsgeld in Form von Busgeld belegt und somit doppelt bestraft?
Seien wir mutig. Wehren wir uns dagegen! Wir haben das Recht auf Widerspruch. Aus einem Widerspruch erwachsen keinerlei Nachteile und keine Kosten! Die ersten ca. 60 Eltern haben sich bereits zweimal getroffen. Sie sind fest entschlossen, zu widersprechen und nicht zu zahlen.
Die Elterninitiative lässt sich durch einen Rechtsanwalt beraten. Außerdem hat der Kreistag OPR beschlossen, juristisch gegen das vom Land verordnete Busgeld vorzugehen.
Der Widerspruch gegen einen Bescheid zur Zahlungsaufforderung muss innerhalb eines Monats bzw. von 4 Wochen nach Erhalt bei der Kreisverwaltung eingegangen sein. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unseren Seiten unter Widerspruch.
Dort gibt es auch vorformulierte Widerspruchsformulare. Die Internetseite wird regelmäßig aktualisiert. Sie finden außerdem wichtige Termine für die nächsten Elterntreffen oder für mögliche Protestaktionen, denn wir müssen eine breite Öffentlichkeit auf unser Problem aufmerksam machen.
Je mehr Menschen sich wehren, desto größer ist die Chance, dass Schulpflicht nicht gleich Zahlpflicht ist.
Es ist zu befürchten: 100 Euro Busgeld pro Jahr wären erst der Anfang. Erfahrungen aus anderen Landkreisen, wo die Kreistagsabgeordneten schon 2003 eine Elternbeteiligung festgeschrieben haben, zeigen, dass die erste Erhöhung nicht lange auf sich warten ließ - der Spitzenwert liegt mittlerweile bei fast 500 Euro im Landkreis Oberhavel!!!!
Und noch etwas: Viele betroffene Eltern im ganzen Land Brandenburg beobachten unsere Weigerung mit viel Sympathie!