Kein Busgeld!
Aktionsbündnis für kostenfreie Schülerbeförderung

Was bislang geschah:

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin wehrt sich gegen die zwangsweise Erhebung von Schülerfahrtkosten wie sie im § 112 des "Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg" vorgeschrieben ist: Die Landkreise und kreisfreien Städte regeln das Nähere in eigener Verantwortung durch Satzung, wobei sie eine angemessene Kostenbeteiligung der nach der Satzung anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler, bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler der Eltern, sicherzustellen haben.

Kurzer Abriss zur Schülerbeförderungssatzung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

21.08.2003 - 1. Ablehnung
Die Sitzungsvorlage 2003-494/1, Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhält im Kreistag nur 10 Ja-Stimmen. Bei 9 Stimmenthaltungen stimmt eine klare Mehrheit der Abgeordneten mit NEIN.
23.10.2003 - 2. Ablehnung
Vier Tage vor den Kommunalwahlen kommt die Schülerbeförderungssatzung erneut im Kreistag zur Abstimmung. 28 Abgeordnete lehnen die Sitzungsvorlage der Verwaltung 2003-494/2 ab. (14 Ja, 6 Enthaltungen).
20.11.2003 - 3. Ablehnung
Konstituierende Sitzung des neu gewählten Kreistages. Landrat Gilde beanstandet die Ablehnung der Sitzungsvorlage 2003-494/2 durch den "alten" Kreistag und erläutert vor allem den neuen Abgeordneten den Hergang und die Gründe der Verwaltung für die Beanstandung. Daraufhin wird die Schülerbeförderungssatzung 2003-494/2 dem neuen Kreistag zur Abstimmung gestellt. 13 Ja/34 Nein/4 Enthaltungen.
22.04.2004 - 4. Ablehnung
mit der Sitzungsvorlage 2004-009/1 wird eine neue Schülerbeförderungssatzung durch die Verwaltung eingebracht. Auch diese wird mit 17 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen abgelehnt. - Ohne Gegenstimmen, bei einer Stimmenthaltung fordert der Kreistag auf Antrag der SPD die Verwaltung auf, die Chancen auf ein Normenkontrollverfahren zu prüfen und dem Kreistag dazu in der nächsten Sitzung zu berichten.
18.05.2004 - 5. Ablehnung
auf diesem außerordentlichen Kreistag wird der Beschluss des Kreistages zur Schülerbeförderungsatzung vom 22.04.2004 vom Landrat beanstandet, die Vorlage 2004-009/1 erneut zur Abstimmung gestellt. Es gibt 31 mal Nein bei 11 Ja-Stimmen. Außer Informationen und Fragestunde der Einwohner war das der einzige Tagesordnungspunkt, zu dem eine Abstimmung erfolgte.
11.10.2004 - Anordnungsverfügung durch das Innenministerium
Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg teilt per Anordnungsverfügung dem Landkreis mit, dass auf Grund der Beanstandungen des Landrates, die sich gegen das Nichtbeschließen der Schülerbeförderungssatzung durch den Kreistag richten, sich der Kreistag rechtswidrig verhalten habe. Diese Anordnungsverfügung enthält gleichzeitig die Androhung des Innenministeriums, eine vom Innenministerium erstellte Ersatzvornahme dem Landkreis aufzuzwingen.
21.10.2004 - 6. Ablehnung
Dem Kreistag liegt mit der Vorlage 2004-009/3 eine neue Schülerbeförderungssatzung vor, die 20 Ja-Stimmen erhält, aber 24 Nein-Stimmen führen zum 6. Mal zu einer Ablehnung (zum ersten Mal in geheimer Abstimmung). Außerdem wird eine Petition an den Landtag beschlossen.
25.11.2004 - Ersatzvornahme durch das Innenministerium
Das Ministerium des Innern erlässt eine Ersatzvornahme zur Sicherstellung einer angemessenen Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
09.12.2004 - Klagebeschluss
Die PDS bringt einen Antrag auf die Tagesordnung des Kreistages, der die Klage des Landkreises gegen die Ersatzvornahme des Innenministeriums vom 25.11.2004 zum Inhalt hat. Nach umfangreicher Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung zu einer Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen stimmt der Kreistag mit 24 Ja-Stimmen für eine Klage gegen diese Ersatzvornahme. Es gibt 21 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.
22.12.2004 - Klageerhebung
Der vom Landkreis beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht Jörg von Freymann erhebt Klage gegen die Ersatzvornahme des Innenministeriums beim Verwaltungsgericht Potsdam. Die Klagebegründungen haben formale Fehler in der vom Innenministerium verfassten Ersatzvornahme zum Inhalt.
17.02.2005 - Beschluss zur aufschiebenden Wirkung
Das Verwaltungsgericht Potsdam entscheidet, dass die Klage des Landkreises Ostprignitz-Ruppin eine aufschiebende Wirkung für die Inkraftsetzung der Ersatzvornahme des Innenministeriums hat.
11.04.2005 - erneute Anordnungsverfügung durch das Innenministerium
Das Innenministerium übersendet dem Landkreis erneut eine Anordnungsverfügung, in der der Landkreis aufgefordert wird, eine Regelung zur Kostenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten zu treffen. Im Falle einer Fristüberschreitung wird eine erneute Ersatzvornahme angekündigt.
19.05.2005 - 7. Ablehnung
Dem Kreistag liegt mit der Vorlage 2005-009/4 eine weitere Schülerbeförderungssatzung vor, in der die Verwaltung des Landkreises die formalen Fehler in der Ersatzvornahme korrigiert hat. Diese wird in geheimer Abstimmung mit 25 Nein-Stimmen zu 21-Ja-Stimmen abgelehnt. Wegen einer langen Sommersitzungspause bis zum 11.08.2005 fasst der Kreistag vorsorglich Beschlüsse dazu, dass Herr Rechtsanwalt von Freymann weiterhin mit dieser Rechtssache zu beauftragen ist, da mit einer erneuten Ersatzvornahme seitens des Innenministeriums zu rechnen ist. Die Zeitspanne zwischen 2 Kreistagen ist aber möglicher Weise größer als die in der Ersatzvornahme ausgesprochenen Widerspruchsfristen.
26.05.2005 - Antwort des Petitionsausschusses des Landtags
In seiner Antwort auf die Petition des Kreistages vom 21.10.2004 weist der Petitionsausschuss darauf hin, er sähe derzeit keine Möglichkeit, auf eine Änderung hinzuwirken.
18.07.2005 - erneute Ersatzvornahme durch das Innenministerium
Das Innenministerium des Landes Brandenburg erlässt eine neue "Satzung zur Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung der Eltern und volljährigen Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin" per Ersatzvornahme.
29.07.2005/18.08.2005 - erneute Klageerhebung
Der Landkreis erhebt Klage gegen die Anordnungsverfügung und die Ersatzvornahme des Innenministeriums beim Verwaltungsgericht Potsdam und beantragt ihre aufschiebende Wirkung.
26.10.2005 - Beschluss zur aufschiebenden Wirkung
Das Verwaltungsgericht Potsdam beschließt die aufschiebende Wirkung der Klagen des Landkreises gegen die Anordnungsverfügung vom 11.04.2005 und die Ersatzvornahme vom 18.07.2005.
04.11.2005 - Beschwerdeankündigung durch das Innenministerium
Das Ministerium des Innern teilt dem Landrat mit, das es beim Oberverwaltungsgericht gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 26.10.2005 Beschwerde einlegen werde.
23.02.2006 - Vergleichsangebot durch das Innenministerium
Beim Oberverwaltungsgericht Berlin (nichtöffentliche Sitzung des 7. Senats) kommt es zu einem Vergleichsangebot des Innenministeriums. Wesentliche Punkte darin sind: Keine rückwirkende Gebührenerhebung, Start der Gebührenerhebung erst mit dem Schuljahr 2006/2007, Rücknahme der beiden Klagen des Landkreises gegen das Innenministerium, Freistellung von Gerichtskosten.
27.04.2006 - 8. Ablehnung und Ablehnung des Vergleichsangebots
Die Verwaltung des Landkreises legt dem Kreistag mit der Beschlussvorlage 2006-009/5 eine neue Schülerbeförderungssatzung vor, die keine Rückwirkung für die Gebührenerhebung auf das Jahr 2004 vorsieht. Gleichzeitig fordert sie die Zustimmung zu dem Vergleich, der beim Oberverwaltungsgericht Berlin am 23.02.2006 beschlossen wurde. Bei nur 13 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung wurde das Abstimmungspaket mehrheitlich abgelehnt.
Einem Antrag der Fraktion der Bündnisgrünen, im Rahmen der öffentlichen Debatte zur Schulgesetznovelle den Busgeldzwang wieder abzuschaffen, wird ohne Gegenstimmen stattgegeben.
31.08.2006 - Ablehnung der aufschiebenden Wirkung
Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg mit folgendem Tenor: Die aufschiebende Wirkung der Klage des Landkreises gegen die Anordnungsverfügung des Innenministeriums vom 11.04.2005 wird abgelehnt.
27.10.2006 - erneute Anordnungsverfügung durch das Innenministerium
Anordnungsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg bis zum 15.12.2006 eine Regelung der Kostenbeteiligung an der Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu erlassen. Eine Ersatzvornahme durch das Innenministerium ist vorsorglich angedroht.
07.12.2006 - 9. Ablehnung
Die SPD-Fraktion hat eine 2. Änderung zur Schülerbeförderungsatzung in den Kreistag eingebracht. Auch die FDP und der Abgeordnete Rieger stellen Änderungsanträge. In der Einwohnerfragestunde äußern sich BürgerInnen, die die Abgeordneten auffordern, weiter auf dem Klageweg zu bleiben und die Verfassungsrechtlichkeit eines Schülerbeförderungsgeldes prüfen zu lassen. Eine Schülerin des Evangelischen Gymnasiums Neuruppin übergibt dem Kreistagsvorsitzenden 2450 Unterschriften, die sich gegen die Zahlung von Schülerbeförderungskosten aussprechen. Nach lebhafter Debatte zu den Anträgen werden alle zurückgewiesen. Der Antrag der SPD, der einen Minimalkonsens darstellt, wird mit 26 Nein-Stimmen bei 19 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung in geheimer Abstimmung abgelehnt. Auf Anregung der Abgeordneten Rieger und Deter wird mehrheitlich beschlossen, dass sich der Landkreis mit den möglichen rechtlichen Mitteln gegen eine Ersatzvornahme wehrt und das Verfahren fortführt.
21.02.2007 - erneute Ersatzvornahme durch das Innenministerium
Das Innenministerium des Landes Brandenburg erlässt eine neue "Satzung zur Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung der Eltern und volljährigen Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin" per Ersatzvornahme. Diese sieht eine Kostenbeteiligung von Eltern minderjähriger Schüler von 100,- € (bzw. 120,- € ab 11. Klasse) je Schuljahr rückwirkend zum 1.8.2004 vor, und von volljährigen Schülern rückwirkend zum 1.8.2006.
Gleichzeitig wird die Satzung vom 18.5.2005 aufgehoben.
20.6.2007 - Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Potsdam weist die Klage des Landkreises gegen die Ersatzvornahme vom 21.2.2007 ab.

Beschluss des Kreistages vom 21.10.2004

Petition des Kreistages Ostprignitz-Ruppin an den Landtag des Landes Brandenburg

Eine Mehrheit des Kreistages Ostprignitz-Ruppin hat am 21.10.2004 zum wiederholten Mal eine Satzungsänderung zur Beteiligung der Eltern an den Beförderungskosten abgelehnt - obwohl laut Brandenburgischem Schulgesetz § 112 die Eltern angemessen an den Kosten der Schülerbeförderung zu beteiligen sind.

In der Präambel des Koalitionsvertrages zwischen von SPD und CDU heißt es Weil sich an den Zukunfts- und Bildungschancen unserer Kinder und Enkel zugleich das Schicksal unseres Landes entscheidet, wollen wir Familien stärken und Brandenburg zu einer besonders kinder- und familienfreundlichen Region in Europa machen. Diese Aussage aus dem Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode hat uns darin bestärkt, uns in dieser Angelegenheit an den Landtag des Landes Brandenburg zu wenden.

In den Debatten zur Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung wurden von Abgeordneten aller Fraktionen des Kreistages vielfältigste Gründe für die Ablehnung einer solchen Satzungsänderung genannt. Sie alle gehen zuallererst davon aus, dass der § 112 Brandenburgisches Schulgesetz eine nicht hinnehmbare Benachteiligung von Familien mit Kindern im brandenburgtypischen ländlichen Raum gegenüber denen im Umfeld von (meist städtischen) Schulstandorten darstellt. Weitere Argumente sind:

Aus den genannten Gründen ist für eine Mehrheit des Kreistages OPR nicht die Höhe einer angemessenen Beteiligung relevant; die Abgeordneten halten eine Elternbeteiligung an den Kosten für grundsätzlich unangemessen.

Die Änderung des Paragrafen 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes hinsichtlich einer Befreiung der Eltern von den Schülerbeförderungskosten wäre ein sinnvoller praktischer Schritt zu einer "besonders kinder- und familienfreundlichen Region Brandenburg".

Wir fordern den Landtag auf, die zwangsweise Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung aus dem Schulgesetz zu streichen.

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Antwort des Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Landtages, Thomas Domres, vom 26.5.2005

Ihre Petition vom 22.10.2004, eingegangen am 02.11.2004, Pet.-Nr. 31/4

Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes hinsichtlich der Befreiung der Eltern von den Schülerbeförderungskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg sich in seiner 10. Sitzung am 24. Mai 2005 erneut mit Ihrer Petition befasst. Der Ausschuss verweist zunächst auf seinen Zwischenbescheid 14. Dezember 2004.

Der Ausschuss hatte darüber hinaus beschlossen, Ihrer Bitte entsprechend Ihre Petition und die erneute Zuschrift vom 10. Dezember 2004 dem Ministerium des Innern und dem Ausschuss für lnneres des Landtages Brandenburg mit der Bitte um Kenntnisnahme zuzuleiten.

Die Mitglieder des Fachausschusses für Bildung, Jugend und Sport haben sich zum grundsätzlichen Anliegen der gesetzlichen Regelung des § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes geäußert.

Die derzeit bestehende gesetzliche Regelung wurde vom Landtag als Gesetzgeber wegen der sehr stark angespannten Situation der öffentlichen Haushalte beschlossen. Wegen erheblicher Steuermindereinnahmen musste das Land Brandenburg bereits im Jahr 2003 die Zuweisungen an die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs kürzen und für das Jahr 2004 weitere Abstriche vornehmen. Gleichzeitig haben auch die Kommunen selbst Einnahmeausfälle. Um sicherzustellen, dass die Kommunen trotz eines verringerten Finanzausgleichs zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lage sein können, mussten alle Aufgaben, zu denen sie aufgrund landesrechtlicher Vorschriften verpflichtet sind, auf den Prüfstand gestellt werden mit dem Ziel einer kurzfristigen Aufgabenreduzierung. Davon konnte auch die bis dahin im Land Brandenburg sehr großzügig ausgestaltete Schülerfahrtkostenregelung nicht ausgenommen werden.

Im Ergebnis dieser Überprüfung wurde der § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes durch das Gesetz der Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 4. Juni 2003 geändert. Durch den Verzicht auf gesetzliche Vorgaben wurden die Gestaltungsspielräume der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Schülerbeförderung erweitert und ihnen so die Möglichkeit gegeben, Einsparungen bei den Schülerbeförderungskosten zu erzielen. Die Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung ist wie bisher eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Brandenburgische Schulgesetz regelt die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte, eine Schülerbeförderung zu organisieren und zu finanzieren sowie ihre Verpflichtung, das Nähere zur Schülerbeförderung einschließlich einer angemessenen Elterbeteiligung durch Satzung zu regeln. Die Kreise wurden auch verpflichtet, sich darum zu bemühen, dass die Fahrpläne und Beförderungsleistungen der öffentlichen Verkehrsmittel in ihrem Gebiet den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler hinreichend gerecht werden. Zusätzliche Regelungen zum Umfang der Beförderungs- oder Erstattungspflicht gibt es nicht mehr. Ansprüche der einzelnen Schülerinnen und Schüler auf bestimmte Beförderungsleistungen bestehen somit aufgrund der Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte.

In vielen Landkreisen wurden aufgrund der Gesetzeslage Satzungen zur Regelung der Schülerbeförderung verabschiedet. Der unterschiedlichen finanziellen und politischen Lage der einzelnen Landkreise entsprechend weisen diese Satzungen verschiedene Regelungen zur Kostenbeteiligung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern auf.

Die Abgeordneten des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport lehnen eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelung zur Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung mehrheitlich ab.

Der Petitionsausschuss sieht derzeit keine Möglichkeit, auf eine Änderung hinzuwirken; die Bearbeitung Ihrer Petition musste er mit diesen Hinweisen abschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Domres

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Beschluss des Kreistages vom 27.4.2006:

Der Kreistag fordert im Rahmen der öffentlichen Debatte zur Schulgesetznovelle die bis zum Juli 2003 geltende Fassung des § 112 BbgSchulG wieder herzustellen.

Begründung:

Die Aufforderung, sich in die breite gesellschaftliche Diskussion zum Gesetzesentwurf einzubringen sowie die im Anhörungsverfahren am 14.3.2006 im OSZ geäußerte Rechtsauffassung des Ministers für Bildung, Jugend und Sport zur Busgeldproblematik, dass die Kreistage selber über eine Elternbeteiligung an den Kosten des Schülertransportes entscheiden, gibt Hoffnung, hier eine sinnvolle Gesetzesangleichung im Sinne der Mehrheit des Kreistages Ostprignitz-Ruppin zu erreichen. Grundsätzlich wird die Meinung vertreten, dass jegliche Umlegung von Kosten auf Familien falsche Signale aussendet.

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