Das Schulverwaltungs- und Kulturamt Ostprignitz-Ruppin reicht über die Schulsekretariate den "Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das Schuljahr 2007/2008" aus.
Falls Sie diesen ausfüllen und abgeben, stimmen Sie nach unserer Auffassung der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in der jeweils gültigen Fassung zu und werden in kürzester Zeit eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Verwenden Sie stattdessen das von uns ausgearbeitete Formular zur "Mitteilung der notwendigen Schülerbeförderung".
Diese Mitteilung ist vom "Aktionsbündnis kostenfreie Schülerbeförderung" erarbeitet worden und soll Ihnen als Empfehlung dienen, ihrer Informationspflicht dem Schulverwaltungsamt bis zum 31.Mai 2007 nachzukommen. Bitte fügen Sie dieser Mitteilung ein Passphoto des betroffenen Schülers oder Schülerin bei.
Der Landkreis würde gern ergänzende Informationen zu Anzahl der Kinder im Haushalt, soziale Situation und eine Datenschutzerklärung auf dem Formular sehen. Wenn Sie diesem Wunsch nachkommen wollen, obwohl diese Informationen nur bei Bezahlung des Busgelds gebraucht werden, können Sie auch die Formulare entsprechend selbst ergänzen. Im Beitrag von Matthias Houdek auf der Seite Reaktionen finden Sie Formulare mit detaillierteren Informationen dazu.
Falls Sie den "Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das Schuljahr 2007/2008" vom Schulverwaltungs- und Kulturamt, ausgehändigt über den/die Klassenlehrer/in, ausfüllen und abgeben, stimmen Sie nach unserer Auffassung der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in der jeweils gültigen Fassung zu und werden in kürzester Zeit eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Sie können das Formular auch im im RTF-Format (für die Weiterverarbeitung in den meisten Textverarbeitungen) downloaden.